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rund ums Wiederladen von Patronens sowie Waffen, Munition und Pulver.
Wir weisen Sie darauf hin, daß die Abgabe von Pulver und Elektrozünder nur gegen
Vorlage einer Erlaubnis nach §27 SprengG im Original und eines amtl.
Lichtbildausweises erfolgen darf.
Die Abgabe von Munition und Waffen erfolgt nur an berechtigte Personen
Reinschauen im Wiederlade-Zentrum Döllnitz lohnt sich immer.
Wir sind Groß im Service, aber Klein im Preis
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