Auf den folgenden Seiten finden Sie unser reichhaltiges Angebot an Artikeln
rund ums Wiederladen von Patronens sowie Waffen, Munition und Pulver.
Wir weisen Sie darauf hin, daß die Abgabe von Pulver und Elektrozünder nur gegen
Vorlage einer Erlaubnis nach §27 SprengG im Original und eines amtl.
Lichtbildausweises erfolgen darf.
Die Abgabe von Munition und Waffen erfolgt nur an berechtigte Personen
Reinschauen im Wiederlade-Zentrum Döllnitz lohnt sich immer.
Wir sind Groß im Service, aber Klein im Preis
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Ihnen für Ihren Besuch auf unsere Websit.
Zuständig Behörde der Genehmigungen
Waffen u. Sprengstoffbehörde
Domplatz 9
06217 Merseburg
Steur Nr. 112/217/00866
Ust.-Id. Nr. 232086771
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Seiten, zu den gestaffelten Rubriken,
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Fax, mit rechtsgültiger Unterschrift
und Erlaubnissberechtigung, laut
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Aktualisiert am
10.01.2022
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